Fertighaus-Hersteller bauen effiziente und wohngesunde Holzhäuser

Die Möglichkeit der hohen Vorfertigung beim Fertighaus-Hersteller bedeutet, dass die einzelnen Bauteile des Hauses bereits in der Fabrik vorgefertigt werden, bevor sie auf der Baustelle zusammengebaut werden. Dabei werden zum Beispiel Wand-, Decken- und Dachelemente, Fenster, Türen und auch Leitungen bereits in der Fabrik installiert und miteinander verbunden.

Die vorgefertigten Bauteile werden dann per LKW auf die Baustelle geliefert und dort von Fachkräften zusammengesetzt. Dadurch kann die Bauzeit erheblich verkürzt werden und auch die Bauqualität wird erhöht, da die einzelnen Bauteile in der Fabrik unter kontrollierten Bedingungen hergestellt werden können. Die Vorfertigung ist ein zentraler Bestandteil des Fertighausbaus und ermöglicht es, hochwertige und individuelle Häuser in kurzer Zeit zu bauen.

Warum bevorzugen Fertighaus-Hersteller den Baustoff Holz?

Fertighaus-Hersteller bevorzugen den Baustoff Holz beim Hausbau aus vielerlei nachvollziehbaren Gründen, die sich positiv beim Bau eines Holzfertighauses auswirken:

  1. Nachhaltigkeit: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und somit eine umweltfreundliche Alternative zu anderen Baumaterialien, die oft aus nicht erneuerbaren Ressourcen hergestellt werden.
  2. Energieeffizienz: Holzhäuser haben eine gute Wärmedämmung und sind energieeffizient, was zu niedrigeren Heizkosten und einem geringeren CO2-Fußabdruck führt.
  3. Flexibilität: Holz ist ein leichtes und flexibles Material, das sich gut an unterschiedliche Bauprojekte anpassen lässt und eine schnelle und einfache Vorfertigung ermöglicht.
  4. Gesundes Raumklima: Holz ist von Natur aus atmungsaktiv und reguliert die Luftfeuchtigkeit im Haus, was zu einem gesunden Raumklima und einer reduzierten Schimmelbildung führt.
  5. Ästhetik: Holz bietet ästhetische Vorteile, da es eine warme und natürliche Ausstrahlung hat und sich gut mit anderen Baustoffen kombinieren lässt.
Fertighaus-Hersteller
Die Fertighaus-Hersteller setzen bevorzugt auf den klimafreundlichen Baustoff Holz egal ob mit Holz- oder Putzfassade. Foto: stock.adobe.com

Alles in allem bietet der Baustoff Holz für Fertighaus-Hersteller eine ideale Kombination aus Nachhaltigkeit, Flexibilität und Effizienz. Das Bauen eines Holzhauses bietet somit handfeste Vorteile für einen klimafreundlichen Neubau.

Was bedeutet das berühmte Holzhausklima für die Bewohner?

Das berühmte Holzhausklima bezieht sich auf das gesunde Raumklima in einem Holzhaus. Holz ist ein atmungsaktives Material, das die Luftfeuchtigkeit reguliert und somit zu einem ausgeglichenen Raumklima beiträgt. Es wirkt feuchtigkeitsregulierend, indem es Feuchtigkeit aus der Luft aufnimmt und später wieder abgibt, wenn die Luftfeuchtigkeit niedriger ist. Holz hat von Natur aus antibakterielle Eigenschaften, die dazu beitragen können, die Wohngesundheit im Fertighaus mit Holz zu steigern.

Untersuchungen haben gezeigt, dass Holzoberflächen Bakterien und andere Mikroorganismen auf natürliche Weise hemmen können, was zur allgemeinen Hygiene und Sauberkeit in Innenräumen beiträgt. Es wird vermutet, dass diese antibakteriellen Eigenschaften auf bestimmte Holzextrakte und ätherische Öle zurückzuführen sind, die natürlicherweise im Holz vorkommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Holzoberflächen auch regelmäßig gereinigt und gepflegt werden müssen, um eine optimale Hygiene und Gesundheit im Haus zu gewährleisten.

Holz hat zudem eine geringere Wärmeleitfähigkeit als andere Baustoffe, was bedeutet, dass es Wärme länger speichert und allmählich an den Raum abgibt, was zu einer angenehmen und konstanten Raumtemperatur führt. Zusammen mit der guten Wärmedämmung trägt dies zu einer hohen Energieeffizienz des Holzhauses bei und reduziert die Heizkosten. All diese Faktoren tragen zum berühmten Holzhausklima bei.

Neubauförderung ab März 2023 plus wichtige Links

Das Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei 1,1 Milliarden Euro, verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen ab Juni 2023 für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime 350 Millionen zur Verfügung stehen. 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa für Wohnungskonzerne oder Genossenschaften. Diese Anträge sollen nun ab März 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können.

Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023
Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH (NH=Nachhaltigkeit) kann also bis Ende Februar 2023 weiter beantragt werden. Erste Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.

Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023 für Neubauten

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält. Hier der Download der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel „KFN – Klimafreundlicher Neubau“.

Neubaustandards für das Effizienzhaus (EH)

Ein Effizienzhaus (EH) ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der Effizienzhaus-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 will die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angleichen.

Neubauförderung 2023
Ab März 2023 gilt das KfW-Förderprogramm unter dem Titel „KfN – Klimafreundlicher Neubau“. Foto: stock.adobe.com

Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert – jedoch als Extra-Förderung verbessert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde Anfang 2023 nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, denn mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW – nämlich im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen durch steuerliche Erleichterungen 2023 entscheidend verbessert. Hier ein Link zu den FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Strengere Vorgaben für Heizsysteme im Effizienzhaus
Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft. Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben. So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Hier ein Überblick über die Förderung bei Sanierungsmaßnahmen.

BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet
Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.

Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld
Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Das entsprechende KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten soll ab dem 1. Juni 2023 bereitliegen, kündigte Bauministerin Geywitz in der „Welt am Sonntag“ an. Dafür stünden 350 Millionen Euro pro Jahr bereit. Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein, plus weitere 10.000 Euro für jedes Kind.

Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren – Förderrechner hilft
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand – Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick behalten. Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, andere Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an. Bauherren können sich bei den jeweiligen Landesbanken und bei den Wohnförderstellen der Kommunen vor Ort beraten lassen. Ein Förderrechner unterstützt hierzu ihre finanziellen Planungen

KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile verbessert
Nochmals verbessert wurde Mitte Januar 2023 die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Hier die Informationen über die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Im Förderprogramm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ wurden die Zinskonditionen weiter vergünstigt und liegen jetzt 2 Prozent unter dem Marktzins.

Quelle: Kfw.de, Bundesregierung.de, bmwsb.bund.de

Ziel von 400.000 Wohnungen jährlich bleibt

Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen werde 2022 verfehlt, hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz Mitte Dezember noch einmal eingestanden. „In der Tat, wir werden 400.000 in diesem Jahr nicht erreichen“, sagte sie im Bundestag. Doch selbst 2021, als es noch keinen Krieg gegeben habe, die Zinsen historisch niedrig gewesen seien und „ganz, ganz viel Geld in die Neubauförderung gesteckt“ worden sei, wurden weniger als 300.000 Wohnungen gebaut.

Geywitz hält an dem Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich geförderten, fest. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch alarmierend. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen sowie langwierige Bau- und Planverfahren führen zu einer Abwärtsspirale im Wohnungsbau.

Die Baukapazitäten in Deutschland sollen ausgebaut werden

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung gegensteuern. So hat der Bundestag beschlossen, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen schon ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent jährlich zu erhöhen. Für Gebäude, die bis Ende 2022 fertiggestellt werden, soll es bei einer Abschreibung von zwei Prozent jährlich bleiben.

Zudem beschlossen die Abgeordneten eine zeitlich befristete Sonderabschreibung. Innerhalb von vier Jahren können fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen mit dem energetischen Gebäudestandard „Effizienzhaus 40“ in Verbindung mit dem sogenannten Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) steuerlich abgesetzt werden.

Geywitz will auch das serielle und modulare Bauen ausweiten. Dafür sollen einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweit gelten; entsprechende Regelungen sollen in den Landesbauordnungen verankert werden.

400.000 Wohnungen
Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich ist ein ambitioniertes Vorhaben: Bild: stock.adobe.com

Plan- und Genehmigsverfahren sollen beschleunigt werden

Geplant sind Änderungen im Baugesetzbuch. Das Bundeskabinett verabschiedete im Dezember einen Gesetzentwurf mit Verbesserungen im Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bürgerbeteiligung soll digitalisiert, Fristen verkürzt werden. „Und wir sorgen dafür, dass zum Beispiel bei geänderten Plänen die Bürgerbeteiligung nur noch für die Änderungen und nicht mehr für den kompletten Plan gilt“, so die Ministerin.

Man sehe zum Beispiel, „dass Projektentwickler von frei finanziertem Wohnungsbau auf Sozialwohnungen umplanen wollen, was ich erst mal begrüße“, sagte Geywitz. „Hier ist es natürlich einfacher, wenn man nur diesen Teil des Bebauungsplans ändert und für den Rest nicht noch mal eine Anhörung durchführen muss. Das ist ein ganz praktischer Beitrag dazu, dass man Bebauungspläne schnell ändern kann.“

Mit der Novelle des Baugesetzbuchs sollen auch ehemalige Tagebauflächen oder auch Verkehrsflächen an Autobahnen genutzt werden können.

Wie bauen und wie heizen wir in Zukunft?

Der Bau- und Wohnungsbereich steht vor einer großen Transformation. Zwei Fragen sind zentral. Erstens: Wie bauen wir in Zukunft? Zweitens: Wie heizen wir in Zukunft?

Geywitz will weg vom alleinigen Fokus auf den Energiebedarf eines fertiggestellten Gebäudes. Schärfen möchte sie den Blick auf den Energiebedarf während der Bauphase. Das schließt beispielsweise Fragen nach dem Energiebedarf für die Herstellung von Bau- und Dämmmaterialien ein. Der Einsatz von Recyclingmaterial soll tendenziell gestärkt werden.

„Wir müssen verstehen, dass die Lösung nicht darin bestehen kann, möglichst hochtechnische Lösungen zu schaffen“, sagt Geywitz. „Vielmehr müssen wir die gesamten Treibhausgasemissionen des Gebäudebereichs, sowohl aus dem Heizbereich als auch für den Gebäudebereich an sich, in den Blick nehmen.“

Neubauförderung soll neu ausgerichtet werden

In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, welche Kriterien künftig bei der Neubauförderung greifen. Die Wirtschaft wartet auf die neuen Förderkonditionen. Während das Bauministerium für die Neubauförderung zuständig ist, bleibt die Sanierung in der Hand des Wirtschaftsministeriums.

Die Bundesregierung hatte entschieden, bei ihrer milliardenschweren Gebäudeförderung umzuschwenken. Der Fokus wird auf Sanierungen liegen. Hier sollen jährlich zwölf bis 13 Milliarden Euro fließen, nur noch eine Milliarde wird auf den Neubau entfallen. Davon wiederum sollen 350 Millionen Euro für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime zur Verfügung stehen.

Künftig wird nur noch der Erwerb von energieeffizientem Neubau staatlich gefördert, nicht mehr der Erwerb von Wohnungen im Bestand. Nach bisher bekannten Plänen stehen ab Juni 2023 für „Schwellenhaushalte“ 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die staatliche Förderbank KfW soll dafür zinsvergünstigte Darlehen vergeben. Damit sind Familien mit einem Kind und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro gemeint. Jedes weitere Kind erhöht die Schwelle um 10.000 Euro.

Quellen: bundestag.de, bundesbauministerium, handelsblatt.de

Eindrucksvolle Treibhausgasbilanz beim Holzbau

Über den gesamten Lebenszyklus eines Wohngebäudes in Holzbauweise mit 200 Quadratmetern Grundfläche lassen sich gegenüber einem gleichgroßen Haus in konventioneller Bauweise bis zu 41 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen.

Das geht aus dem Forschungsbericht „Treibhausgasbilanzierung von Holzgebäuden – Umsetzung neuer Anforderungen an Ökobilanzen und Ermittlung empirischer Substitutionsfaktoren (THG-Holzbau)“ hervor. Der Bericht ist das Ergebnis eines über den Waldklimafonds des Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministeriums (BMEL und BMUV) geförderten Forschungsprojektes der Ruhr-Universität Bochum, des Hamburger Thünen-Instituts für Holzforschung, der Technischen Universität München und der Ascona Gesellschaft für ökologische Projekte.

Minderung Treibhausgase
Holzhäuser mindern den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich gegenüber konventionellen Bauweisen. Foto: FNR 2022

Die im Verhältnis niedrigere THG-Emissionsbilanz von Gebäuden, deren tragende Konstruktion vornehmlich aus Holz besteht, resultieren unter anderem aus dem gegenüber konventionellen Baustoffen weniger energieaufwendigen Herstellungsprozess der nachwachsenden Baustoffe.

Die Wissenschaftler ermittelten für neu errichtete Ein- und Zweifamilienhäuser ein Einsparpotenzial zwischen 77 und 207 Kilogramm CO2-Äquivalenten pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche. Bei 200 Quadratmetern beträgt die mögliche THG-Reduzierung demnach zwischen 16 und 41 Tonnen CO2-Äquivalente. CO₂-Äquivalente (CO₂e) sind eine Masseinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Zu dem am häufigsten vom Menschen verursachten Treibhausgas gehört Kohlendioxid (CO2).

Etwas darunter liegt das relative Einsparpotenzial in aus nachwachsenden Baustoffen errichteten Mehrfamilienhäusern, da hier höhere Anforderungen an die Bauteile (z. B. im Brandschutz) zu berücksichtigen sind.

Hintergrund:
Der Einsatz von Bauholz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung für den Wohnungsbau trägt langfristig zum Klimaschutz bei. Klimafreundliche und ressourceneffiziente Gebäudekonzepte, die – wo möglich und sinnvoll – auf nachwachsende Rohstoffe setzen, können THG-Emissionen verringern.

Die FNR ist als Projektträger für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe des BMEL und den von BMEL und BMUV finanzierten Waldklimafonds aktiv. Sie unterstützt außerdem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung.

Quellen: Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR), Ruhr-Universität Bochum, Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Ressourceneffizientes Bauen, Prof. Dr.-Ing. Annette Hafner.

Neubau-Förderung für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit

Die aktuelle Neubau-Förderung bezieht sich ausschließlich auf das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (EH 40 NH). Seit dem 21. April 2022 und bis Ende 2022 werden über die „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die erstens dem Effizienzhaus-Standard EH 40 entsprechen und zweitens eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse (NH) erreichen.

Förderung im Neubau nur noch mit Nachhaltigkeitsaspekt

Die bisherigen Effizienzhausstandards EH55, EH40 Plus und EH40 (ohne NH) werden bei Neubauten nicht mehr gefördert. Das heißt, wer neu baut und dies im Rahmen der BEG fördern lassen möchte, kommt inzwischen nicht mehr um das Thema Nachhaltigkeit herum.

Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind erstmals auch Nachhaltigkeitsaspekte Gegenstand der Gebäudeförderung. Zunächst berechtigte eine QNG-Zertifizierung zu einem Bonus bei der Förderung von Wohngebäuden. Seit April 2022 ist der Erhalt des QNG für die gesamte Neubauförderung verpflichtend.

Das Holzhaus punktet bei der Neubau-Förderung für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit. Foto: Holzbauwelt.de

Überblick Neubau-Förderung QNG „Nachhaltiges Gebäude“

Aktuelle Regelungen seit 28.07.2022: Die Neubauförderung gikt nur noch für Standard-Effizienzhaus/-gebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse).

Umstellung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss:

Max. Kreditbetrag Wohngebäude: 120.000 € je Wohneinheit, davon 5%, also maximal 6.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.

Max. Kreditbetrag Nichtwohngebäude: 2.000 €je m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €, davon 5%, also maximal 500.000 € als (Tilgungs-)Zuschuss.

Für Kommunen alternativ auch direkt ausgezahlter Zuschuss.

Durch die Neuausrichtung der Förderung für den Neubau von Effizienzhäusern ab dem 21.04.2022 wird der ökologische Fußabdruck, der bei der Herstellung der Baumaterialien, einer etwaigen Entsorgung und durch den Nutzerstrom entsteht, berücksichtigt. Beim EH 40 NH wird ein umfassenderer Rahmen, nämlich der Lebenszyklus des Gebäudes, betrachtet.

Wie ist die Beantragung des QNG-Siegels „Nachhaltiges Gebäude“ geregelt?

Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) können die hierfür zuständige KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9007 kontaktieren oder finden Informationen auf der Internetseite der KfW.

Welche Anforderungen gelten für die Effizienzhaus-Förderung?

Die Förderung für ein EH 40 NH muss vor Vorhabensbeginn mit einem Energieberater bei der KfW beantragt werden. Ein Auditor – das kann der Energieberater, ein Architekt oder auch ein Haushersteller sein – begleitet den Prozess dann wahrend der Planungs- und Bauphase. Das Nachhaltigkeitssiegel erhält das Haus nach Fertigstellung.

Für die Beantragung des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung eines Effizienzhauses 40 Nachhaltigkeit gelten 17 verschiedene Punkte.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude.

Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus QNG-PLUS (Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen) und QNG-PREMIUM (Erfüllung deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen) unterschieden:

Besondere und somit verpflichtende Anforderungen:

Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt: Schonung natürlicher Ressourcen und Begrenzung negativer Wirkungen auf die Umwelt. Im Lebenszyklus des Hauses dürfen die Treibhausgasemissionen maximal 28 kg CO2 pro Quadratmeter im Jahr betragen. Und der Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Energien darf maximal 96 kWh pro Quadratmeter im Jahr ausmachen.

Nachhaltige Beschaffung: Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten, Einhaltung von Menschenrechten, des Arbeits- und Umweltschutzes sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Mindestens 50 Prozent der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.

Risiken für Gesundheit und Umwelt: Ausschließen oder Begrenzen von schadstoffhaltigen Baumaterialien. Der Bauherr muss die bauausführenden Firmen vertraglich dazu verpflichten.

Allgemeine Anforderungen:

Barrierefreiheit: Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen für Menschen mit Einschränkungen

Erfüllung von Nutzeranforderungen: Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit

Thermischer Komfort: Schutz vor Hitze im Sommer

Visueller Komfort: Versorgung mit Tages- und Kunstlicht sowie Sichtbeziehungen nach außen

Schallschutz: Schutz vor Schall, Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Privatheit und Vertraulichkeit

Flächeninanspruchnahme: Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft, Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung

Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase: Schonung natürlicher Ressourcen

Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit: langlebiges und anpassbares Bauwerk

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Anpassbarkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen, Vermiet- oder Vermarktbarkeit soll aufrechterhalten werden

Schaffung von Voraussetzungen für Bewirtschaftung: optimale Nutzung und Bewirtschaftung, etwa mithilfe eines Wartungs- und Instandhaltungsplans

Flächeneffizienz: Bewertung der Qualität der Grundrisslösung, effiziente Nutzung bebauter Flächen

Lebenszykluskosten: Wirtschaftlicher Umgang mit finanziellen Ressourcen

Qualität der Projektvorbereitung: Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern

Qualitätskontrolle der Bauausführung: Erreichen von Planungszielen und Feststellung der Mangelfreiheit des Gebäudes

Wer überwacht die Nachhaltigkeits-Kriterien?

Ist es nicht aufwendig für angehende Bauherren/Baufrauen alle 17 Kriterien im Blick zu behalten? Nein, überhaupt nicht, da in der Regel sich der Holzfertighaushersteller / Holzhaushersteller um diese Kriterien kümmert. Auch Energieberater und Auditoren können Nachhaltigkeits-Kriterien prüfen und genehmigen. Hier gibt es eine Übersicht über Siegelvarianten, registrierte Bewertungssystem und akkreditierte Zertifizierungsstellen für das QNG beim Portal Nachhaltiges Bauen.

Die allermeisten Punkte aus dem Kriterienkatalog für das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit erfüllen heute Holzfertighäuser / Holzhäuser, die mit einem sehr guten Wärmedämmstandard, erneuerbarer Energie und Eigenstrom / Stromspeicherung ausgerüstet sind. Zudem sind Häuser mit einer Holzbau-Konstruktion (meist Holzrahmenbau) klimafreundlich, weil im Holz das CO2 gespeichert ist und später das Holz recycelbar ist.

Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023

Für 2023 plant die derzeitige Ampel-Koalition das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ im Sinne des Klimaschutzes. Ziel beim Neubau wird sein, dass der ökologische Fußabdruck möglichst gering bleibt, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Daher ist es zwingend notwendig, den gesamten Lebenszyklus beim Neubau zu betrachten. Wo kommt das Baumaterial her, welche Emissionen werden damit verursacht, ist das Baumaterial später recycelbar?

Eine Konstruktion aus Holz verursacht weit weniger Emissionen als ein Massivhaus. Holzhäuser punkten ohnehin, wenn es um die Berücksichtigung von schadstoffarmen Materialien geht. Holz ist ebenso im Vorteil gegenüber Ziegel und Beton, wenn es um die „graue Energie“ bei der Herstellung geht. Zudem kündigte die Bundesbauministeriun Klara Geywitz zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Holzbauinitiative an.

Klimafreundliches Bauen
Die Treibhaus-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden werden in 2023 noch stärker in den Fokus gestellt. Foto: stock.adobe.com

Geplante Fördertöpfe zum klimaneutralen Bauen

Die Bundesbauministerin traf folgende Aussagen gegenüber dem Handelsblatt auf der Münchner Immobilienmesse Expo Real Anfang Oktober 2022 zur geplanten Neustrukturierung der Wohnbauförderung ab 2023 hinsichtlich der Fördertöpfe: „Der eine ist für die Wohneigentumsförderung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gedacht, der andere für die Förderung von Neubauten, zum Beispiel mehrgeschossigen Mietwohnungsbauten.

Beide Töpfe sind auf das energetisch hochwertige Bauen ausgerichtet. Zudem werden beide Förderlinien konsequent auf den Lebenszyklusansatz ausgerichtet. Die Förderrichtlinien sind noch in der Entwicklung. Das Konzept geht dieser Tage an den Bundestag (im Oktober 2022).

Ausblick auf Förderung in 2023

Das Qualitätssiegel für Nachhaltiges Bauen soll weiterentwickelt und die Treibhaus-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden noch stärker in den Fokus gestellt werden. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neubaufoerderung-eh40-2023780

Aktueller Stand Ende Oktober 2022:→Regelungen zur Neubau-Förderung durch das Bundesbauministerium (BMWSB) angekündigt.

Start ab März 2023 →NH-Klasse (mit Gebäudezertifizierung) voraussichtlich nicht mehr der einzige förderfähige Standard.

 

Neubau mit eigener Energieversorgung ist zukunftsweisend

Der Neubau mit erneuerbaren Energien lohnt sich mehr denn je. Der Traum vom Eigenheim mit Garten ist bei den meisten Deutschen vorhanden, vor allem bei jungen Familien. Immer mehr Bauherren/Baufrauen planen beim Neubau ihres Eigenheimes eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche ein. Aktuell besitzen bereits rund 1,2 Millionen Hausbesitzer eine Solaranlage – Tendenz steigend.

Bei der Planung eines Neubaus ist man deshalb gut beraten, von Anfang an eine Solaranlage und den eigenen Fotovoltaikstrom zu denken. So macht sich der/die künftige Hausbesitzer:in unabhängig von steigenden Energiepreisen bei der ohnehin bestehenden Ressourcenverknappung von fossilen Energieträgern. Um die inzwischen deutlich gesteigerten Klimaziele erreichen zu können, sind größere Anstrengungen bei der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlich.

Für welche Gebäude gilt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes, also auch für den Neubau.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung im November 2020 ein Gesetz verabschiedet, das u.a. die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie aus dem Jahr 2010 erfüllen soll. Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Neubau Hausbau
Energiesparende und klimafreundliche Holzhäuser im Neubau liegen voll im Trend. Foto: Sonnleitner Holzbauwerke

Welche energetischen Anforderungen gelten für den Neubau?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.

Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.

Die Anforderungen an Neubauten sind nahezu unverändert aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen worden. Da das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 überprüft wird, kann der Bund die Anforderungen weiter anheben. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von sogenannter Grauer Energie, also des Energieaufwands, der etwa für Abbau, Herstellung, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.

  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

  • Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).

  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.

Klimafreundliche und energiesparende Holzfertighäuser finden Sie auf dem Portal Holzbauwelt.de.

Die momentan aktuelle Effizienzhaus-Förderung für den Neubau gibts hier.

Nachhaltiges Bauen messbar machen

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist ein Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Es ergänzt den Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums als ganzheitliche Bewertungsmethodik für Gebäude und ihr Umfeld.

Das Portal des Bundes zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) stellt alle Kriteriensteckbriefe sowie Arbeitshilfen für Gebäudezertifizierungen bereit und informiert über die Anwendungsmöglichkeiten der Module. Ergänzt wird dies durch Beispiele von zertifizierten Gebäuden.

Warum ist nachhaltiges Bauen notwendig?

National wie international stellt das Thema Nachhaltigkeit eines der wichtigsten Leitbilder für die Zukunft dar. Bauwerke sind dabei wegen ihrer langen Nutzungsdauer und des hohen Energie- und Ressourcenverbrauchs ein besonders wichtiger Bereich.

Nachhaltiges Handeln bedeutet, ökologische, ökonomische und soziokulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt zu berücksichtigen, um nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleiche Lebenschancen hinterlassen zu können.

Für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beim Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben von Gebäuden sind verschiedene Instrumente und Kenntnisse erforderlich, die besonders in der Planung eingesetzt werden.

nachhaltiges Bauen
Dies sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der UN das auch auf nachhaltiges Bauen Auswirkung hat.

Nachhaltigkeit als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern

Die bereits vorhandene Zuständigkeit der Staatsministerin für die Bund-Länder-Beziehungen passt sehr gut zum Themenbereich einer nachhaltigen Entwicklung. Denn Nachhaltigkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen stehen in einer besonderen Verantwortung, um die globalen Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen.

Bund und Länder haben deshalb das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit ins Leben gerufen. Es ist eine gemeinsame Initiative und wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung koordiniert. Ziel ist es, dass alle gesellschaftlichen Gruppen und alle staatlichen Ebenen bei der Umsetzung der 17 Ziele mitmachen.

Ab Herbst 2022 können auf einer Web-Plattform alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit Generationengerechtigkeit sowie mit allen Facetten von Nachhaltigkeit stehen, gebündelt werden. Den Startschuss wird Bundeskanzler Scholz im Rahmen der Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 26. September 2022 in Berlin geben.

Nachhaltigkeitsziele sind Richtschnur der Politik

Im Beschluss des Koalitionsvertrages möchte die Bundesregierung zeigen, wie wichtig ihr das Thema Nachhaltigkeit ist. Der Koalitionsvertrag als „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Titel des Koalitionsvertrages) hat die in der Agenda 2030 festgelegten 17 globalen Nachhaltigkeitsziele als Richtschnur der Politik der Bundesregierung betont.

Sigurd Maier, Inhaber des Portales Holzbauwelt.de: „Nachhaltiges Bauen ist schlichtweg die Maxime des heutigen Bauens. Mit dem Baustoff Holz beispielsweise entstehen klimaneutrale Gebäude, die als Niedrigstenergiehaus oder Plus-Energie-Haus so wenig wie möglich Energie sowohl bei der Herstellung wie auch im Betrieb benötigen.“ Eine Übersicht über energieeffiziente Holz-Fertighäuser und die Hersteller erhalten Sie hier mit dem Link.

Quellen: nachhaltigesbauen.de, bundesregierung.de

Vom EH-55 Neubaustandard zum EH-40-Standard

Welcher Neubaustandard ist künftig sinnvoll und welche Fördermaßnahmen werden bevorzugt? Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 13. Juli 2022 in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit deren Hilfe die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreicht werden sollen.

Verschärfungen für die Gebäudehülle sind aber nicht vorgesehen. Allein der Primärenergiebedarf entscheidet künftig. Eines ist jedoch sich: Wer jetzt seine Gebäudehülle neu baut oder ertüchtigt, verbraucht in den kommenden Jahrzehnten weniger Energie.

Das Programm ist verabschiedet und wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Die Maßnahmenvorschläge sollen aller Voraussicht nach in das umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung integriert werden.

Neuausrichtung im Neubau und bei der Gebäudesanierung

Der Gebäudesektor hat bislang seine Zielvorgaben nach dem Klimaschutzgesetz verfehlt. „Die Erreichung der Klimaschutzziele ist insbesondere im Gebäudesektor von großer Relevanz. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäude-Sektor. Die mittel- und langfristigen Klimaziele im Gebäudebereich können nur dann erreicht werden, wenn eine zügige und deutliche Steigerung der Sanierungsdynamik erzielt wird, die sowohl eine Erhöhung der Sanierungsrate als auch -tiefe umfasst und die Wärmeversorgung gleichzeitig dekarbonisiert wird“, so die Analyse der beiden Ministerien.

Neubaustandard
Bauwillige und Sanierungswillige orientieren sich ab 2023 am Neubaustandard EH-55. Foto: stock.adobe.com

Sowohl für Bauherren/Baufrauen und Sanierungswillige ist es wichtig, sich auf Vorgaben und Förderbedingungen verlassen zu können. Ändern sich diese ständig, diese wurden in den letzten 3 Jahren 3 mal verändert, ist es zum einen eine Herausforderung, auf dem Laufenden zu bleiben und den Überblick zu behalten.

EH-55 Neubaustandard als Zwischenschritt zum EH-40-Standard

Die geplante Einführung des EH-55-Neubaustandards (maximal 55 Prozent Energieverbrauch eines Referenzgebäudes) zum 1. Januar 2023 als Zwischenschritt bis zur Einführung des EH-40 Standards im Jahr 2025 wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet.

An konkreten Schritten geht es um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der bislang vorgelegte Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz vernachlässigt aber, so zahlreiche Verbände, das Thema Effizienz der Hülle. Die vorgesehene Erhöhung der Standards für die Gebäudehülle wurde gestrichen. Als Neubaustandard wurde „Primärenergie-EH55“ festgelegt. Weitere Novellierungsschritte des GEG sollen folgen, unklar ist wann. Gemäß Koalitionsvertrag soll der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.

Klimafreundliche energiesparende Holzfertighäuser und Massivholzhäuser gibt es von den führenden Holzhaus-Herstellern auf der Holzbauwelt-Webseite.

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