Der Bau von zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge wird in Baden-Württemberg zur Schaffung neuen Wohnraums u.a. mit folgenden Maßnahmen gefördert:
a) Erwerb neuen Wohnraums
Als Erwerb neuen Wohnraums gilt der Erwerb innerhalb von vier Jahren nach dessen Bezugsfertigkeit; der zum Gegenstand des Antrages gemachte Wohnraum muss nach Erwerb sofort zur zweckentsprechenden Nutzung zur Verfügung stehen.
b) Wohnungsbau
Wohnungsbau ist die Schaffung von Wohnraum durch Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen selbständigen Gebäude geschaffen wird.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Baden Württemberg.
Viele Kommunen sind derzeit gefordert, den Flüchtlingsstrom zu bewältigen und den Asylsuchenden eine Unterkunft zu gewähren. Kurzfristig werden Container aufgestellt um die Engpässe in der Wohnraumversorgung zu mindern. Dies ist jedoch keine dauerhafte und menschengerechte Lösung.
Die moderne Holzbauweise mit ihrem hohen Vorfertigungsgrad ermöglicht eine schnelle solide Fertigung von Holzbauten und bietet Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende. Die Holzständerbauweise entspricht genau dieser vorteilhaften Fertigbauweise, indem fertige Wände bereits mit der Dämmung und Fenstern versehen als ganzes Baumodul auf der Baustelle zum fertigen Gebäude zusammengefügt werden.
Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Thüringen wird dringend zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge gesucht, um die Menschen angemessen unterzubringen. Eine spätere anderweitige Nutzung der Gebäude als Studentenwohnheim oder Pflegeheim ist ein weiterer Vorteil dieser schnellen und effizienten Holz-Modulbauweise.
Anfragen zur vorteilhaften Holzfertigbauweise richten interessierte Kommunen an das Portal Holzbauwelt.de. E-Mail: holzhaeuser[at)holzbauwelt.de