Gebäudeenergiegesetz 2017 auf dem Weg

Mit einem neu zu schaffenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das von der Bundesregierung beschlossene Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, unterstützt werden. Das ambitionierte Ziel ist laut Experten machbar, allerdings nur mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog zu bewältigen.

Dazu wurden neben der Weiterentwicklung und stärkeren Verzahnung bestehender Maßnahmen unter anderem die anstehende Novelle und Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die gebäudeindividuellen Sanierungsfahrpläne sowie das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) hervorgehoben.

Gebäudeenergiegesetz
EnEG, EnEV und EEWärmeG werden zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt

Die Bundesregierung wollte die Zusammenlegung der Gesetze, die sie in der Ende des Jahres 2015 vorgelegten „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ angekündigt hatte, ursprünglich bereits im Frühjahr 2016 vollziehen. In einer Sitzung der Energiewende Plattform Gebäude am 17. Juni 2016 haben nunmehr BMWi [Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] und BMUB [Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit] die Zusammenführung des EEWärmeG und der EnEV im neuen Gebäudeenergiegesetz angekündigt.

Gebäudeenergiegesetz für Gebäudestandards im Neubau und Altbau

Folgende Überlegungen wurden dazu in Expertenrunden angestellt: Zusammenlegung des EnEG und des EEWärmeG. Überprüfung bisheriger Gebäudestandards, in diesem Kontext Definition des von der EU geforderten „Nearly Zero Energy Building“. Noch zu definieren ist der Begriff Niedrigstenergiestandard beim Neubau. Überprüfung der bisherigen Systeme zur energetischen Gebäudebilanzierung. Überprüfung/Weiterentwicklung der Regelungen zum Energieausweis, dabei Fokus auf Verbesserung der Qualität /Aussagekraft des Ausweises (Änderungen bei dem Thema Bedarf/Verbrauch sind nicht vorgesehen). Die Reaktionen der Bundesländer indes blieben nicht aus. Sie sprachen sich in einem ersten Austausch gegen eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie hatten sich an die Anforderungen an Neubauten im Kontext der Definition des von der EU geforderten „nearly zero energy standard“ ausgesprochen und auf Einberufung einer Arbeitsgruppe gedrängt.

Der von der EU geforderte und bezeichnete Energiestandard „nearly zero energy standard“ für Neubauten ab 2020 lässt Rückschlüsse zu, die in Richtung Passivhaus und Fast-Nullenergiehaus gehen. Dabei fallen auch Plusenergiehäuser, die mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen. Somit wäre gewährleistet, dass sich neu zu bauende Wohnhäuser künftig in ihrer Bilanz klimaneutral auswirken. Das voraussichtlich neue Gebäudeenergiegesetz, das wahrscheinlich erst nach der nächsten Bundestagswahl in 2017 geschaffen wird, wird Wege zum klimaneutralen Gebäude aufzeigen müssen.

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