Neues Gebäudeenergiegesetz setzt auf KfW-70 Standard im Neubau

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude vom Bundestag am 19. Juni 2020 verabschiedet. Es soll künftig alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundesrat Anfang Juli dem Gesetz zu, kann es Anfang Oktober 2020 in Kraft treten. Verpflichtend würde dann der Energiestandard KfW 70 beim Neubau gelten.

Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich machbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zu einer weiteren Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.

Zusammenführung von EnEG, EnEV, EEWärmeG zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten derzeit zwei Regelwerke. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmt, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind. Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Vollzug geführt, zumal die beiden Regelwerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren.

Gebäudeenergiesetz
Holz-Fertighäuser sind nach dem Gebäudeenergiegesetz energieeffizienter als KfW 70. Foto: Keitel Haus

Zudem verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die EU-Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon ab 2019.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz zum KfW 70 Standard beim Neubau werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort.

Gebäudeenergiegesetz mit KfW 70 versus KfW 55/40/40plus-Standards beim Neubau

Nach wie vor gelten die Energiestandards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die weit über den Ansatz vom Energiestandard KfW 70 hinausgehen. Und das mit gutem Recht. Vorrangig soll beim Bauen von Fertighäusern und Holzhäusern möglichst viel Energie eingespart werden, im günstigsten Fall sogar ein Energie-Plus wie beim Plusenergiehaus erzeugt werden.

Die KfW-Effizienzhaus-Standards orientieren sich an der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2016. In Zukunft gilt für private Bauten ausschließlich der KfW-70-Standard beim Neubau als Mindest-Energiestandard. Dieser verbraucht 45 kWh je m² und Jahr und entspricht einem Energieverbrauch von 70 Prozent im Vergleich zu einem fest definierten Referenzhaus. Dieser Standard ist auch die Minimalförderung durch öffentliche Mittel. Im öffentlichen Bereich gilt ab sofort der KfW-55-Standard mit einem Verbrauch von 35 kWh je m² und Jahr.

Recherchierte Quellenangaben zum verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz im Bundestag:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2553/255322.html

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/geplantes-gebaeudeenergiegesetz-ist-schon-jetzt-ein-klimapolitischer-sanierungsfall/

Anmerkung von Sigurd Maier, Inhaber des Ratgeber-Portales Holzbauwelt.de: „Selbst der Passivhaus-Standard, der 15 kWh je Jahr und m2 vorschreibt und damit mehr als deutlich unter dem vom Bundestag beschlossenen KfW 70-Standard liegt, verursacht in der Praxis selten mehr als drei bis vier Prozent höhere Baukosten. Ist jedoch beim Energieverbrauch pro m² und Jahr um zwei Drittel günstiger.“

Informationen zu verbrauchsarmen, energieeffizienten Holz-Fertighäusern mit KfW-Förderung erhalten Sie auf dem Ratgeber- Portal Holzbauwelt.de.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden