Gebäudeenergiegesetz verabschiedet Mindestenergiestandard im Neubau

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Der Bundestag hatte am 18.6.2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ beschlossen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das GEG voraussichtlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Das Gebäudeenergiegesetz gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Bislang galten Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ordnungsrechtlich „nebeneinander“.

Gebäudeenergiegesetz regelt auch die Vorgaben zum Niedrigstenergiegebäude

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort. Der eingeführte Mindest-Energiestandard für Gebäude von KfW 70 ist vielen Experten zufolge viel zu schwach. Um die Klimaziele der Bundesregierung bis 2050 zur Klimaneutralität zu schaffen, wäre ein Mindestenergiestandard von KfW 55 (entspricht dem Passivhausstandard) beim Neubau erorderlich gewesen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Holzhaus mit Solaranlage erfüllt leicht den Mindeststandard vom Gebäudeenergiegesetz 2020. Foto: Sonnleitner Holzbauwerke

Anlagentechnik und Austauschprämie für Ölheizungen im neuen Gebäudeenergiegesetz

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Fazit: Gelungen ist die Zusammenführung von drei nebeneinander stehenden Gesetzen zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Integriert wurden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes für Deutschland. Vertan wurde jedoch die Chance einen höheren Mindestenergiestandard für Neubauten festzulegen, um ernsthaft die erforderlichen Klimaziele zu erreichen. Heutige Häuslebauer sind gut beraten, sich an den KfW-Energiestandards für den Neubau zu orientieren. Sollte der jetzt festgelegte Mindestenergiestandard in naher Zukunft verschärft werden, sind sie mit den höheren KfW-Energiestandards auf der sicheren Seite.

Hier eine Übersicht und Auswahl an Holzhäusern und Fertighäusern, die den KfW-55-Energiestandard erfüllen.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden