Beantragung Baukindergeld wird verlängert bis 31.03.2021

Gute Nachrichten für viele, die noch Baukindergeld beantragen möchten: Das Baukindergeld für die erstmalige Anschaffung von Wohneigentum wird um drei Monate verlängert. Bauwillige Familien können die staatliche Unterstützung von bis zu 12.000 Euro pro Kind also noch bis 31. März 2021 beantragen.

Konkret bedeutet dies, dass innerhalb dieser Frist eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt, um Familien beim Kauf / Bau ihres ersten Wohneigentums zu entlasten. Die staatliche Unterstützung erstreckt sich über zehn Jahre (also maximal 1.200 Euro pro Kind und Jahr). Das lohnt sich: bei 2 Kindern zahlt der Staat bis zu 24.000 € Zuschüsse. Übrigens haben in den vergangenen drei Jahren mehr als 230.000 Familien Baukindergeld beantragt.

Baukindergeld
Das bisherige Baukindergeld wird verlängert bis zum 31.03.2021 beim Bau oder Kauf eines Hauses. Foto: Holzbauwelt.de

Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist für die Beantragung von Baukindergeld wird verlängert bis zum 31.03.2021.

Voraussetzungen für die Beantragung von Baukindergeld

Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung:

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag  Ihre einzige Wohn­immobilie.

Beachten Sie bitte die neuen Produktbedingungen ab 22.01.2021, die Sie im Merkblatt auf www.kfw.de/baukindergeld unter „Formulare und Downloads“ finden.

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags bittet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Ihren Baukindergeldantrag erst ab dem 22.01.2021 zu stellen, wenn Sie zum Beispiel den Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2021 und 21.01.2021 unterzeichnet haben und bereits eingezogen sind.

 

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden