Gute Nachrichten für viele, die noch Baukindergeld beantragen möchten: Das Baukindergeld für die erstmalige Anschaffung von Wohneigentum wird um drei Monate verlängert. Bauwillige Familien können die staatliche Unterstützung von bis zu 12.000 Euro pro Kind also noch bis 31. März 2021 beantragen.
Konkret bedeutet dies, dass innerhalb dieser Frist eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt, um Familien beim Kauf / Bau ihres ersten Wohneigentums zu entlasten. Die staatliche Unterstützung erstreckt sich über zehn Jahre (also maximal 1.200 Euro pro Kind und Jahr). Das lohnt sich: bei 2 Kindern zahlt der Staat bis zu 24.000 € Zuschüsse. Übrigens haben in den vergangenen drei Jahren mehr als 230.000 Familien Baukindergeld beantragt.
Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist für die Beantragung von Baukindergeld wird verlängert bis zum 31.03.2021.
Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Beachten Sie bitte die neuen Produktbedingungen ab 22.01.2021, die Sie im Merkblatt auf www.kfw.de/baukindergeld unter „Formulare und Downloads“ finden.
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags bittet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Ihren Baukindergeldantrag erst ab dem 22.01.2021 zu stellen, wenn Sie zum Beispiel den Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2021 und 21.01.2021 unterzeichnet haben und bereits eingezogen sind.