Neue Bundesförderung für Holzhäuser ab 01.07.2021

Holzhäuser gelten ob ihrer bewährten wärmegedämmten Bauweise als besonders energieeffizient. Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 01.07.2021. Künftige Häuslebauer und Investoren, die sich für den nachwachsenden, ökologischen Baustoff Holz interessieren, profitieren von der neuen KfW-Förderung.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgekürzt BEG, gilt insbesondere:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten!

Bundesförderung Holzhäuser
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energieeffiziente Holzhäuser. Foto: stock.adobe.com

Holzhäuser als Effizienzhaus bauen mit erhöhter KfW-Förderung

Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, fördert Sie die KfW wahl­weise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.

Effizienzhaus(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit 
Effizienzhaus 40 Plus25 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kostenbis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 4020 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kostenbis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kostenbis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 5515 % von maximal 120.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kostenbis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kostenbis zu 26.250 Euro

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fach­planung und Bau­begleitung sowie eine Nachhaltigkeits­zertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.

Wohngebäude-Kredit beim Neubau eines Effizienzhauses

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus 
  • Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für Einzelmaßnahmen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss 
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Möchten Sie Ihr Vorhaben lieber mit einem Zuschuss finanzieren? Dann können Sie für ein Effizienz­haus alternativ den Zuschuss Wohngebäude (461) wählen.

Wohngebäude-Zuschuss beim Neubau eines Effizienzhauses

  • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses 
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
  • Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Eine Auswahl energieeffizienter Holzhäuser finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden